Vertrag Unterschrift

Der digitale Nachlass gewinnt in unserer zunehmend digitalisierten Welt immer mehr an Bedeutung. Er bezieht sich auf die Verwaltung und den Zugriff auf die digitalen Daten und Konten einer Person nach deren Tod. Dazu gehören etwa E-Mails, soziale Medien, Online-Banking-Konten, digitale Fotos, Videos und Sprachnachrichten. Wie sorgt man am besten vor? 

Dass das Thema digitaler Nachlass immer wichtiger wird, zeigt eine repräsentative Befragung, die im Auftrag des Digitalverbands Bitkom im Jahr 2021 durchgeführt wurde. Hierbei gaben 40 Prozent der Befragten an, ihr digitales Erbe ganz oder teilweise geregelt zu haben. Im Jahr 2019 waren es nur 31 Prozent. Eine andere Studie des Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie in Zusammenarbeit mit der Universität Bremen und der Universität Regensburg bereiteten das Thema digitaler Nachlass im Jahr 2019 aus rechtswissenschaftlicher und technischer Sicht auf. Das Ziel der Studie war, aufzuzeigen, welche Möglichkeiten zur Vorsorge für den digitalen Nachlass bestehen und welche Benachteiligungen aus Verbrauchersicht beim digitalen Nachlass derzeit zu befürchten waren.  

Was ist die rechtliche Grundlage? 

Der Digitale Nachlass wird in Deutschland durch verschiedene Gesetze geregelt. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben Erben grundsätzlich das Recht, auf die digitalen Daten ihrer Verstorbenen zuzugreifen. Dies gilt nur, wenn die Verstorbenen keine anderen Anweisungen hinterlassen haben. Das Erbrecht umfasst somit auch digitale Güter, was bedeutet, dass Erben die rechtliche Stellung der Verstorbenen einnehmen und deren digitale Verträge und Konten übernehmen dürfen. 

Wem gehören die Daten? 

Nach dem Tod einer Person bleiben alle digitalen Daten beim jeweiligen Anbieter. Dazu gehören Nachrichten auf WhatsApp, E-Mails und Fotos, aber auch Daten von Fitness-Armbändern werden gespeichert. Bei Instagram, Facebook oder Google kann direkt im Profil unter den Einstellungen ein*e Nachlassverwalter*in eingetragen werden, diese Person hat nach dem Tod Zugriff auf den Account. Zudem hat der Bundesgerichtshof im Jahr 2018 in einem Urteil entschieden, dass die Rechte und Pflichten aus einem Social-Media-Account auch zum Erbe gehören und an die Erben übergehen. Die Anbieter sind also verpflichtet, den Erben Zugang zu verschaffen. 

Außerdem können die Angehörigen eines Verstorbenen das Profil bei Instagram oder Facebook in den Gedenkzustand versetzen. Diese Profile unterscheiden sich von den normalen Profilen unter anderem dadurch, dass sich niemand bei dem Konto anmelden kann. Allerdings bleiben die Beiträge, welche die verstorbenen Nutzer*innen gepostet haben, zum Beispiel auf Instagram verfügbar und sind für Follower*innen weiterhin sichtbar. 

Die Frage, ob beispielsweise unveröffentlichte Bilder nach dem Tod von Angehörigen veröffentlicht werden dürfen, ist ethisch sehr umstritten. Nach dem Tod einer Person dürfen Fotos von ihr nur mit Erlaubnis der Angehörigen veröffentlicht werden. Dabei ist es egal, ob die Angehörigen Erben sind oder nicht. Angehörige sind beispielsweise Eltern, Kinder oder Ehegatten des Verstorbenen. Diese Regelung steht im Kunsturhebergesetz § 22 und ist eine Ausnahme vom Erbrecht. Danach entscheiden die Erben, was mit dem Nachlass und damit auch mit den Rechten des Verstorbenen geschieht.

Wie kann vorgesorgt werden?  

Zur Recherche für diesen Beitrag wurde ein Gespräch mit dem Maschinenbauingenieur und Digitalisierungsexperten Matthias Weller geführt. Sein Unternehmen trixpert bietet einen Kurs zum Thema digitaler Nachlass an. Am Telefon erzählte Weller, dass sich dieser Kurs in erster Linie an Senioren und Seniorinnen bzw. Menschen ab ca. 50 Jahren richtet.  

Im Kurs klärt Weller darüber auf, wie die Teilnehmer*innen sich mit ihrem eigenen digitalen Nachlass befassen können. Weller ruft dazu auf, sich schon vor dem hohen Alter mit diesem Thema zu befassen. Zumal der digitale Nachlass nicht nur im Todesfall relevant werden, sondern auch bei Demenz oder anderen schwerwiegenden Krankheiten eine Hilfe für die Angehörigen darstellen kann. Laut Weller ist ein großes Problem in diesem Zusammenhang die mangelnde Organisation der Zugangsdaten – manch einer hat Papierzettel oder andere Speicherorte für die wichtigsten Zugangsdaten, doch wissen die Hinterbliebenen auch, was damit zu tun ist? Oftmals nicht. Weller zufolge ist es daher besonders wichtig, einer Vertrauensperson frühzeitig mitzuteilen, was genau mit welchem Profil oder Account geschehen soll.  

Ebenfalls wichtig ist es, eine sinnvolle Reihenfolge der Löschung der Accounts zu beachten. Es macht in den meisten Fällen wenig Sinn, als erstes den E-Mail-Account zu löschen, da über diesen Zugang andere Passwörter und Zugangsdaten zurückgesetzt werden können. Daher ist eine Art Anleitung beziehungsweise eine Priorisierung, welcher Account als erstes gelöscht werden kann und welche zu einem späteren Zeitpunkt, für die Angehörigen durchaus hilfreich – auch diese Anweisungen können Teil des digitalen Nachlasses sein.  

Eine Sorge, die Weller im Gespräch äußerte, ist, dass die Teilnehmer*innen des Kurses abgeschreckt sind und nichts aus dem gewonnenen Wissen machen. Für viele wirkt das Thema recht kompliziert. Es müssen Entscheidungen getroffen werden und für viele bedeutet das Thema zunächst einmal viel Arbeit. Laut Weller wissen viele Menschen, dass sie etwas unternehmen sollten, allerdings bleibt es häufig dabei und es werden keine wirklichen Vorbereitungen getroffen.  

Was bleibt festzuhalten?  

Insgesamt wird bei näherer Betrachtung des Themas digitaler Nachlass schnell deutlich, wie wichtig Vorkehrungen in unserer digitalisierten Welt sind. Der Umgang mit dem digitalen Nachlass erfordert sowohl rechtliches Wissen als auch praktische Schritte zur Verwaltung und Sicherung der Daten.  

Angehörige haben das Recht und die Verantwortung, die digitalen Hinterlassenschaften zu verwalten, wobei sie den Datenschutz und die Wünsche des Verstorbenen respektieren sollten. Eine rechtzeitige digitale Vorsorge kann den Prozess erheblich erleichtern und Missverständnisse vermeiden. Kurse wie der von Weller können besonders älteren Menschen helfen, sich bei diesem unter Umständen komplizierten Thema rechtzeitig zu organisieren. Doch auch für jüngere Menschen ist es ratsam, sich Gedanken über den eigenen digitalen Nachlass zu machen und zumindest eine Liste mit sämtlichen wichtigen Zugangsdaten zu führen sowie eventuell eine Vertrauensperson anzuweisen, wie mit welchem Account umgegangen werden soll. Wir alle sollten uns bewusst machen, dass auch nach unserem Tod unsere Bilder, Videos und sämtliche Accounts im Netz noch existieren und uns rechtzeitig um unseren digitalen Nachlass kümmern.  

 

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Beitragsbild: Pexels/Pixabay

1 Antwort
  1. Svenja Schaefer
    Svenja Schaefer sagte:

    Ein informativer und aktuell auch sehr relevanter Beitrag! Das ist ein immer wichtigeres Thema in unserer zunehmend digitalisierten Welt. Jeder sollte sich Gedanken darüber machen und Maßnahmen ergreifen, wie man den eigenen digitalen Nachlass gestaltet…

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