Wenn ein Mensch stirbt, hinterlässt er viele Spuren. Das können Tagebucheinträge, Fotos oder auch ein E-Mail-Account sein. Die Angehörigen müssen sich dann mit diesen Hinterlassenschaften auseinandersetzen – heute auch mit dem digitalen Nachlass. Aber wie gehen die Hinterbliebenen eigentlich damit um und wie kann man selbst es den Angehörigen so einfach wie möglich machen?

2018 entschied der Bundesgerichtshof, dass der digitale Nachlass Teil des Erbrechts ist. Das bedeutet, dass Erbende zwar Zugriffe auf digitale Konten bekommen und über diese verfügen können, aber auch, dass sie sich um Abonnements und ähnliches kümmern müssen.

Inhalt des digitalen Nachlasses

Die Verbraucherzentrale empfiehlt, dass sich diejenigen, die ihren Nachlass regeln, so schnell wie möglich mit diesem Thema auseinandersetzen. Im besten Fall sollte eine Vollmacht mit genauen Anweisungen und eine detaillierte Liste an eine Person des Vertrauens gegeben werden. Damit sind nicht sind nur die offensichtlichen Zugänge gemeint, wie diejenigen zum E-Mail-Account, zu den genutzten sozialen Netzwerken und den Streaming-Angeboten, sondern auch Zugänge zu Shopping-Accounts, Online-Banking, Mitgliedschaften in Onlineforen und vieles mehr. Eine Musterliste lässt sich auf der Website der Verbraucherzentrale finden. Auf dieser Liste stehen insgesamt sechs Punkte:

  1. E-Mail-Dienste
  2. Soziale Netzwerke
  3. Messenger
  4. Cloud-Dienste
  5. Shopping-Konto
  6. Streaming-Abonnements

Unter diesen Punkten können alle wichtigen Informationen wie Zugangsdaten gesammelt werden. Auch ein digitaler Passwort-Manager kann es den Hinterbliebenen vereinfachen, mit der Situation umzugehen.

Dienste wie Facebook und Google haben bereits die Möglichkeit festzulegen, was mit den eigenen Daten nach dem Tod passiert. Bei Google kann eingestellt werden, dass nach einer bestimmten Zeit der Account als inaktiv gilt und vorher bestimmte Daten an eine Person weitergegeben oder gelöscht werden. Facebook bietet die Option einen Nachlasskontakt zu hinterlegen und zu bestimmen, ob nach dem Tod das Konto gelöscht oder in einen Gedenkzustand versetzt wird. Das kann mithilfe eines Formulars beantragt werden. Dafür brauchen Angehörige einen Nachweis, dass sie Angehörige oder Erbende sind.

Service aus dem Internet, die diese Arbeit vereinfachen

Mittlerweile gibt es auch Websites, die sich mit diesem Thema beschäftigen und den Service anbieten, den digitalen Nachlass zu regeln. Eine dieser Websites ist lastHello. Diese bietet Kund*innen die Möglichkeit, zu ihren Lebzeiten Nachrichten zu verfassen und diese nach dem Tod zu versenden. Diese Nachrichten können letzte Worte, Zugangsdaten oder andere Dinge beinhalten, die man an Hinterbliebene schicken möchte. Der Service erklärt Kund*innen für tot, wenn sie nicht mehr auf E-Mails reagieren, die im regelmäßigen Rhythmus versendet werden. Wenn drei dieser Mails nicht beantwortet werden, wird der letzte Wille an die Angehörigen zugestellt. Der Service selbst erklärt auf seiner Homepage, dass die eigenen Daten bei ihnen durch eine SSL-Verschlüsselung und eine AES256-CBC Verschlüsselung geschützt sind. Was genau das bedeutet, wird jedoch nicht erklärt. Wichtig ist zudem zu beachten, dass der letzte Wille mit lastHello nicht rechtskräftig ist.

lastHello bietet die Möglichkeit, dass Kund*innen nach ihrem Tod letzte Nachrichten verschicken können. Screenshot der Website lastHello.

Ein weiterer Anbieter ist Pacem Digital, welcher die digitalen Hinterlassenschaften von Verstorbenen ausfindig macht. Der Auftrag kann entweder vom Bestattungsinstitut oder den Hinterbliebenen kommen. Die Erbenden bekommen eine Liste aller Websites, auf denen die verstorbene Person angemeldet ist und Verträge abgeschlossen hat. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, dass Pacem Digital diese Accounts deaktiviert. Dieser Anbieter gibt jedoch keine Informationen heraus hinsichtlich der Sicherheit der recherchierter Daten.

Die Website Pacem Digital macht die digitalen Daten von Verstorbenen ausfindig. Screenshot von der Website Pacem Digital

Die tatsächliche Empfehlung zur Handlung

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg rät davon ab, Dienste dieser Art zu nutzen, da die Sicherheit der Daten nicht geklärt sei. Letztlich wird empfohlen, den Nachlass auf offiziellem Wege mit einem Testament und einer selbst erstellten Liste  zu regeln. Das macht rechtlich keine Probleme, da für einen offiziellen Nachlass noch immer eine handschriftliche Unterschrift benötigt wird. Zudem ist die Sicherheit der eigenen Daten höher. Auf der Website befinden sich auch Vordrucke für diese Listen, was Orientierung bieten kann.

Der eigene Tod ist ein Thema, mit dem sich viele ungern auseinandersetzen. Aber es wird trotzdem empfohlen, diese Aspekte frühzeitig zu regeln, um so ungewollte Kosten durch Abonnements und Verträge zu vermeiden und um es den Hinterbliebenen einfacher zu machen, mit der Situation umzugehen.

 

Beitragsbild: © Jonas Berger

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